Dem HZA obliegt die fachliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungs- und Zertifizierungstätigkeit von DVS-PersZert®.
Er überwacht die Bildungsgrundsätze des DVS, insbesondere die von der Arbeitsgruppe „Schulung und Prüfung" (AG SP) erarbeiteten „Richtlinien für Lehrgänge"
sowie die Festlegungen im DVS-PersZert®-QM-Handbuch und die ergänzenden HZA- und AG SP-Beschlüsse, er sorgt für eine/n regelmäßige/n Fortbildung/Erfahrungsaustausch
seiner Mitglieder und trägt Sorge für den Erfahrungsaustausch aus der Beratungs-, Überwachungs- und Zertifizierungstätigkeit der Prüfungs- und Zertifizierungsausschüsse (PZA)
und fasst die notwendigen Beschlüsse, unterrichtet die Arbeitsgruppe „Schulung und Prüfung" zwecks Erstellung bzw. Änderung der notwendigen Richtlinien für die Prüfung und
Überwachung, er überwacht durch die PZAs die im jeweiligen Landesverband tätigen DVS®-Bildungseinrichtungen im Sinne der DVS®-Richtlinien und ist
verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung von Prüfungen und Zertifizierungen, er wirkt durch seine Stellungnahme bei der Zulassung und beim Festlegen des
Schulungsumfangs einer DVS®-Bildungseinrichtung mit und ist im Sinne der DIN EN 45013 Ziff. 15 Berufungsinstanz bei Fragen zur Auslegung von DVS®-Richtlinien
für Lehrgänge und Prüfungen im Bereich des FTB, er behandelt Einsprüche und Beschwerden in Zusammenhang mit Prüfungs-/Zertifizierungsbelangen.
Bei Antragstellung einer Einrichtung auf Zulassung als DVS®-Bildungseinrichtung im Bereich des FTB prüft er, ob die Voraussetzungen (personell, räumlich, gerätetechnisch)
für deren Zulassung erfüllt sind und lässt seine Stellungnahmen u. a. im Fall von schweißtechnischen Lehr- und Versuchsanstalten sowie schweißtechnischen
Lehranstalten dem Präsidium über die DVS-Hauptgeschäftsstelle zukommen.
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